31.01.2022
3G-Regelung in kommunalen Gremien - Geänderte Regeln beim Impfstoff von Johnson&Johnson
Seit Donnerstag 02.12.2021, gilt für alle Sitzungen der städtischen Gremien die 3G-Regel. Der Zutritt ist nur für Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind bzw. einen negativen Antigen-Schnell- oder PCR-Test nachweisen können, möglich. Nach den neuen Maßgaben gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, im Sinne der SchAusnahmV und damit auch der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft.
Personen, die von den geänderten Regeln beim Impfstoff von Johnson&Johnson betroffen sind, müssen vor dem Einlass zu einer öffentlichen Gremiensitzung einen negativen Antigen-
Schnell- oder PCR-Test vorweisen.
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